Aufnahmekriterien

Am 30.11.2011 hat die Mitgliederversammlung der TopSportVereine folgende Regelungen bzgl. der Mitgliedschaft beschlossen:

Die Gemeinschaft „TopSportVereine in der Metropolregion Hamburg e.V.“ ist grundsätzlich für alle großen Vereine ihres Einzugsgebietes offen und wünscht sich deren Mitgliedschaft. Die Aufnahme bzw. Mitgliedschaft erfolgt nach den Regeln der jeweils gültigen Satzung und den folgenden Rahmenbedingungen:

1.    Bestandschutz für die jetzigen Mitglieder

2.    Folgende verpflichtende Rahmenbedingungen für neue Mitglieder sind zu erfüllen:

  • a) Mindestgröße der Mitgliederzahl 2.500 Mitglieder
  • b) Es wird eine autorisierte Vertretung für den TopSportVerein e.V. benannt, die das Mitglied dort in allen Angelegenheiten vertreten darf
  • c) Das Mitglied verfügt über eine professionelle Verwaltung oder hauptamtliche
Geschäftsführung oder bezahltes Vorstandsmitglied zur Sicherung der notwenigen Verwaltungsqualität und -schnelligkeit
  • d) Es wird eine sachkompetente Person abgestellt, die in einem der Arbeitsgebiete oder Gremien der TopSportVereine aktiv mitarbeitet
  • e) Das Mitglied hat vereinseigene Sportanlagen

3.    Die folgenden Rahmenbedingungen sollen zusätzlich erfüllt werden:

  • Das Mitglied bietet ein breites, vielfältiges Angebot an Sportarten und -angeboten
  • Das Mitglied ist ein Verein mit Quartiersbezug

4.    Das Aufnahmeverfahren soll mehrschrittig erfolgen:

  • Jederzeitige Antragstellung an den Vorstand und erste Prüfung der Erfüllung der Rahmenbedingungen durch den Vorstand
  • Vorstellung des neuen Mitglieds anhand der Liste der Rahmenbedingungen beim nächsten Treffen der TopSportVereine und anschließende Mitarbeit im Gaststatus.
  • Aufnahme durch die nächste beschlussfähige Mitgliederversammlung und ab dann Mitgliederstatus mit allen Rechten und Pflichten.

5.    Als Mitgliedsbeiträge und -leistungen sind von allen Mitgliedern zu erbringen:

  • Mit der ordentlichen Aufnahme wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von € 1.000,- fällig. (Begründung: anteiliges rechnerisches Vereinsvermögen pro Mitglied)
  • Der Jahresbeitrag beträgt € 250,- p.a. und wird von allen Mitgliedern ausnahmslos erhoben